Fragen zum Bürgerbegehren

Fragen zum Bürgerbegehren gem. Art 18a Bayerische Gemeindeordnung zur Frage:

Sind Sie dafür, dass die Stadt Passau die Planungen für eine zusätzliche Donaubrücke auf Höhe Passau-Achleiten fortsetzt?

1) Weshalb ein Bürgerbegehren?

Seit Jahren leidet die Stadt Passau unter Verkehrsproblemen.

Der neue Verkehrsentwicklungsplan (gültig von 2025-2035) sieht trotzdem die Weiterführung von Planungen für eine weitere Donaubrücke auf der Höhe  Achleiten „derzeit“ nicht vor.

2) Was ist ein Bürgerbegehren?

Ein Bürgerbegehren ist die Vorstufe eines Bürgerentscheids. Wenn im vorliegenden Bürgerbegehren rund 2500 der in der Stadt Passau wahlberechtigten Bürger ihre Unterstützung für die Fragestellung durch ihre Unterschrift ausgedrückt haben, muss die Stadt Passau einen Bürgerentscheid durchführen oder der Stadtrat übernimmt das Anliegen des Bürgerbegehrens.

3) Über was wird abgestimmt?

Die Frage, über welche abgestimmt wird, lautet: 

Sind sie dafür, dass die Planungen für eine zusätzliche Donaubrücke auf Höhe Achleiten fortgesetzt werden?

4) Was sagen die bisher vorliegenden Verkehrsanalysen?

Es wird bereits jetzt deutlich, dass nach dem Bau einer "Achleitenbrücke" mit einer deutlichen Verkehrsminderung auf der Marien- und der Schanzlbrücke gerechnet werden kann.

5) Wäre diese neue Brücke finanzierbar?

JA. Und zwar über die sog. „Kommunale Sonderbaulast“ mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (Vorbild ist die Stadt Deggendorf, wo derzeit eine Donaubrücke über dieses Förderprogramm gemacht wird).

Möglicherweise ist es aktuell die letzte Chance einer verkehrsverbessernden Realisierung für die Mitte und den Osten von Passau in zunehmend härteren finanziellen Zeiten. Deshalb sollen die Bürger entscheiden können, ob die Planungen fortgesetzt werden sollen.

6) Wäre mit Blick auf die Umwelt ein Fortschritt mit einer solchen Brücke verbunden?

Einsparung von rund einer Million Kfz-Kilometer pro Jahr (laut Expertenschätzung), verbunden mit deutlich geringerem Spritverbrauch nach Fertigstellung einer "Achleitenbrücke". Erheblich weniger CO2-Ausstoß und weniger Feinstaub in der geografisch schwierigen Straßenführung von Passau insgesamt.

7) Bessert sich dadurch die Sicherheitslage der Innstadt?

Bei Ausfall der Marienbrücke (z.B. bei Unfällen, Hochwassern, Sanierungsfälligkeit) müsste der Autoverkehr von und zur Innstadt außer bei Notfällen über Schärding oder Rohrbach geführt werden (Aussage der Stadt in einer Stadtratssitzung).

Abgabe-/Eintragungsmöglichkeiten für/in die Unterschriftslisten:

  1. Die Unterschriftenliste(n) kann/können im Original (nur Originale zählen gemäß den Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung) an die Anschriften der Vertreter des Bürgerbegehrens gesandt oder bei diesen abgegeben werden (Verwendung der Daten ausschließlich für das Bürgerbegehren gemäß den Vorschriften des Datenschutzes!). Die Vertrauenspersonen sind: 

- Dr. Gerhard Waschler, Hammerberg 4, 94032 Passau; gerhard.waschler@kabelmail.de

Stellvertreter/in: 

- Rosemarie Weber, Nibelungenplatz 1, 94032 Passau; info@kanzlei-rweber.de

 - Elisabeth Rickl, Rosenauer Weg 10a, 94032 Passau; elisabeth.rickl@kabelmail.de

 

2. Abgabe der Originale in der CSU-Bundeswahlkreisgeschäftsstelle, Nibelungenstraße 20b, 94032 Passau, wo auch Unterschriftenlisten zur Eintragung aufliegen.

 

 

3. Abgabe von Listen bzw. Eintragung in die Listen bei einem der Aktionsstände des Bürgerbegehrens. 

 

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